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AGB

 

AGB der Mobilen Breitbandnetze GmbH für die Dienstleistung spotnet (Breitband-Internet-Zugänge über Wireless Lan)

§1 GELTUNGSBEREICH:
Die nachfolgenden Bedingungen gelten in Verbindung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für die Überlassung von Internet-Anschlüssen durch die Mobilen Breitbandnetze GmbH (nachfolgend MBN genannt). Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB´s des Kunden erkennt MBN nicht an, es sei denn, MBN hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn MBN in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Landau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. MBN ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND:
Die Mobile Breitbandnetze GmbH mit Sitz in 67361Freisbach stellt dem Kunden Folgende Dienstleistungen zur Verfügung: Breitbandinternetanschlüsse  für Privat und Firmenkunden mit synchroner und asynchroner Bandbreite.
Dienste: Internetzugang, Standortvernetzung (Standleitung), Internet-Telefonie (VOIP). Der Internetanschluss im Haus wird in der Regel mittels Funk-Technik realisiert. Alle bezeichneten Leistungen stehen den Nutzern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MBN und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, die aufgeführten Dienste zu nutzen.
Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde. MBN gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MBN liegen, (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.)  nicht zu erreichen sind. MBN kann den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

§3 LEISTUNGSPFLICHTEN DER MOBILE BREITBANDNETZE GMBH:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragspartner sowie der für den jeweiligen Anschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
Im ersten Monat der Nutzung ab Vertragsschluss ist MBN berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von EUR 50,00 € zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.
MBN ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die hohe Qualität des von MBN bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Zugangsdaten erforderlich machen. MBN wird dem Kunden neue Zugangsdaten deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren ausschließlicher Verwendung auffordern.
MBN ist berechtigt, den Zugriff auf Webseiten Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.
Bei Störungen am Netzwerkzugang (Internetzugang), die innerhalb des Versorgungsnetzes liegen, behebt MBN diese nach Bekanntwerden innerhalb einer angemessenen Frist (soweit im Kundentarif nichts anderes geregelt ist innerhalb von 1-2 Werktagen). Störungen können bei MBN innerhalb der Geschäftszeiten (Montag-Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr) entweder telefonisch oder per Mail abgegeben werden. Sollte die Behebung der Störung auf Grund des Umfangs oder einer schwierigen Fehlersuche länger dauern, so hat der Kunde nur dann das Recht auf Minderung des Entgeldes, wenn er nach Ablauf der üblichen Entstörungsdauer MBN schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Behebung der Störung setzt.



§4 LEISTUNGSBESCHREIBUNG DES SPOTNET-INTERNET-ZUGANGS:
Überlassung des Spotnet-Internet-Anschlusses
Die Mobile Breitbandnetze GmbH (nachfolgend MBN genannt) überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Spotnet-Internet-Anschluss zur Nutzung.
Mit dem MBN -Anschluss ermöglicht MBN dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet über einen Internet-Service-Provider. Der MBN Spotnet-Anschluss ermöglicht Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 25.000 kbit/s Downstream (auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden) Und bis zu 10.000 kbit/s Upstream (auf der Anschlussleitung aus Richtung des Kunden).
Die genauen Geschwindigkeiten im Upstream (in Richtung vom Kunde ins Internet) und Downstream (aus dem Internet zum Kunden) sind in den Anträgen zum jeweiligen Tarif aufgeführt.
Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten der verwendeten Zugangstechnologie ab.
Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist zudem u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones des jeweiligen Internet-Service-Providers und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhaltanbieters abhängig.
Die Leistung des MBN Spotnet-Anschlusses umfasst die Verbindung von der Anschalteinrichtung (Funk-Modem) beim Kunden bis zum Konzentratornetz der jeweils benutzten Internet Service-Provider.

 

 

§5 PFLICHTEN DES KUNDEN:

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet die vereinbarten Entgelte entsprechend dem vereinbarten Tarif fristgerecht zu zahlen. Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen. Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des Spotnet-Internet-Zugang erforderlichen Anschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten. Der Kunde verpflichtet sich, MBN die Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von MBN vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Der Kunde sichert zu, dass die an MBN von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, MBN jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von MBN binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MBN auf Dritte übertragen.

§6 ANNAHMEFRIST, VERTRAGSBEGINN, -ENDE UND SCHADENSERSATZ:
MBN ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung des spotnet-Internet-Zugangs innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
Der Vertrag über die Nutzung des Internet-Zugangs kommt mit der  Zusendung der Zugangkennung bzw. eines betriebsbereiten Zugangsgerätes beim Kunden zustande. Erfolgt die Freischaltung des Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von MBN mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. MBN ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für MBN insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in §5, §10 und §12 geregelten Pflichten verstößt, oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im Falle der von MBN ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist MBN berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass MBN überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

§7 ÄNDERUNGSBEFUGNIS:
MBN ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von MBN für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. MBN verpflichtet  sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

§8 WECHSEL DES VERTRAGSPARTNERS:
MBN kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§9 INSTALLATION DES SPOTNET-INTERNET-ZUGANGS:
MBN stellt zur Selbstmontage ein Funkmodem /Funkrouter des zugehörigen Anschlusses zur Verfügung.
Erfolgt durch den Kunden eine Eigenmontage des Hardwarepaket(Antenne), so werden Reklamationen, wegen schlechter Verbindung, auch im Nachhinein entstandene Reklamationen verursacht durch wachsende Bäume und Sträucher, nicht anerkannt. Das dadurch evtl. notwendige Versetzen der installierten Antenne wird vom Kunden veranlasst oder vom Kunden kostenmäßig übernommen.

§10 NUTZUNG:
Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung der spotnet-Internet-Zugänge auf bis zu 1.000 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einen Computer, oder in Mehrplatzsystemen auf mehr als einem Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm von MBN überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von MBN bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den MBN Internet-Zugang nutzt.
Sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen, stellt MBN dem Kunden spezielle Software sowie Speicherplatz auf einem von MBN bereitgestellten Server zur passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien sowie zum Abruf dieser Dateien zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt MBN von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflicht resultieren. Sofern MBN Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist MBN berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom Zugriff durch den Kunden auszuschließen.
Der Kunde darf den Spotnet-Internet-Zugang nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von MBN Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.

§11 ENTGELTE:
Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat MBN das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt - abhängig vom gewählten Tarif - am Tag des Vertragsabschlusses oder am Tag der ersten Nutzung und endet am letzten des Monats und wird anteilig zu je ein Dreißigstel je Tag abgerechnet. Die darauffolgenden Abrechnungsmonate beginnen mit dem ersten und enden mit dem letzten Tag des Monats. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
Die Rechnungen werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes per E-Mail dem Kunden zugesendet. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist MBN berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EUR 2,00 pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweilig gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist MBN berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. MBN wird die Rechnung dem Kunden mindestens drei Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt MBN, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet MBN EUR 9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist.
Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das Passwort zu seinem jeweiligen persönlichen Konfigurationsmenü sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber MBN für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt MBN von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.
Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur Zahlung der Nutzungsentgelte für den Internet-Zugang, betroffen ist, bestimmt MBN die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall ist MBN berechtigt, den Internet-Zugang des Kunden sofort zu sperren oder beliebig die Geschwindigkeit zu reduzieren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

MBN ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden und in gesondert vertraglich geregelten Fällen der Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung vom Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. MBN verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Sonstige Entgelte sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen.
Gegen Forderungen von MBN kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

§12 VERZUG:
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so ist MBN berechtigt, den Internet-Anschluss auf Kosten des Kunden zu sperren oder die Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu zahlen.
Gerät der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so ist MBN berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt MBN vorbehalten.
Gerät MBN mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn MBN eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

§13 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE:
Mängel und Störungen sind MBN unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
Für Personenschäden haftet MBN unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet MBN nur dann, wenn MBN oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MBN oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von MBN auf solche typischen Schäden begrenzt, die für MBN zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren
Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§14 DATENSCHUTZ:
MBN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -Abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
MBN weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

Stand 21.01.2008

 

 

 

 



5. Februar 2012 

Aktuelles

28.01.2012:
Ottersheim- Kundenanschluß
Durch Gespräche und den besonderen Wunsch...[mehr]

20.12.2011:
Freimersheim - Netzausbau
Der Netzausbau wir von MBN weiter fortgeführt. Anfang...[mehr]

15.11.2011:
Kundenanschluß in Gommersheim
Auf Nachfrage konnte MBN den Anschluß einer...[mehr]

25.09.2011:
In Rülzheim den ersten Kunden angeschlossen
Auch in Rülzheim konnte ein Neukunde mit...[mehr]

11.08.2011:
Netzübergabe in Bellheim
Am 11.08.2011 wurde das aufgebaute Funknetz,...[mehr]

17.06.2011:
Netzübergabe in Knittelsheim
Am 17.06.2011 wurde das neu installierte...[mehr]

29.05.2011:
Projekte Bellheim/Knittelsheim
[mehr]

12.05.2011:
Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, Martin Brandl, packt mit an

[mehr]

02.11.2010:
Kooperationsvertrag zwischen Bellheim und MBN unterzeichnet
Am 02.11.2010 wurde der Kooperationsvertrag...[mehr]

22.10.2010:
Kooperationsvertrag mit Knittelsheim unterzeichnet
Am 21.10.2010 wurde der Kooperationsvertrag...[mehr]

13.09.2010:
Landrat Dr. Brechtel informiert sich über MBN
Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises Germersheim,...[mehr]

18.07.2010:
6 Mbit/s Tarif für Hochhausen
Zum 1.08.2010 können wir den vorangekündigten...[mehr]

19.05.2010:
Bundesweite Störungen im Internetverkehr
In der Woche zwischen Montag dem 10.5.2010...[mehr]

15.03.2010:
Gemeinderat in Knittelsheim läd die Geschäftsleitung ein
Der Bürgermeister von Knittelsheim hat die...[mehr]

22.11.2009:
Bellheimer Ratsmitglieder informieren sich
Der Bürgermeister von Bellheim hat die Geschäftsleitung...[mehr]

02.07.2009:
Versorgung in Widdern nun flächendeckend
Der Regelbetrieb des Funknetzes in Widdern...[mehr]

09.05.2009:
Schnelles Internet jetzt in vielen Bereichen der Vernbandsgemeinde Lingenfeld
Die Mobile Breitbandnetze GmbH hat die Ortsbürgermeister...[mehr]

01.05.2009:
Gespräche in Burrweiler und Hainfeld
Der Bürgermeister von Burrweiler hat die...[mehr]

04.03.2009:
Neue Versorgungsbereiche in Haßmersheim und Neckarzimmern
Schnelles Internet über Funk ist nun auch...[mehr]

05.01.2009:
Mehr Bandbreite für Hochhausen
Mehr Bandbreite für Haßmersheim-Hochhausen....[mehr]


 
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