Das schnelle Internet ist ein wesentlicher Standortfaktor für die
Unternehmen geworden und spielt auch für die Ausweisung neuer Bau-
und Gewerbegebiete in den Gemeinden eine immer wichtigere Rolle.
Wir, die Firma „Mobile Breitbandnetze GmbH“ unterstützen die Kommunen
durch fachliche Beratung, um die für die Gemeinde passende technische
Lösung zu finden.
Wir planen und bauen das Versorgungsnetz und bieten als Betreiber auch
die passenden Dienste an!
Nachstehend ein Auszug der Clearingstelle für Baden-Württemberg
„Neue Medien im ländlichen Raum“
Ministerium für den ländlichen Raum
Leitfaden für Kommunen:
Grundsatz bei allen Schritten des Verfahrens
• Größtmögliche Transparenz
• Einhaltung der Vergabeordnung Clearingstelle
Schritt I Ausschöpfung aller Maßnahmen ohne finanzielles
Engagement der Gemeinde
Marktanalyse (versorgte, unversorgte, schlecht versorgte Anzahl der
Haushalte und
Gewerbebetriebe sowie deren räumliche Verteilung, örtliche
Breitbandanbieter, Zahl
der Interessenten einer Breitbandnutzung gegliedert nach Haushalten/Betrieben)
Beteiligung von Netzbetreibern an Baumaßnahmen der Gemeinde,
wobei die
Möglichkeit im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht
wird.
Verlegung von Leerrohren (Standard: 3fach DN 50) durch die Gemeinde
bzw. Verlegung
gemeindeeigener Leerrohre bei Tiefbaumaßnahmen Dritter (Möglichkeit
der
Refinanzierung!).
Bündelung der Breitbandnachfrage durch allgemeine Werbung für
die Breitbandnutzung,
Bündelung der Nachfrage durch Listen mit Interessensbekundungen
von Bürgern
und Betrieben etc.
Schritt II Verbesserung der Breitbandversorgung
Abfrage der örtlichen Breitbandversorger i. R. Telekom (einheitliche
E-Mail für die
Gemeinden: t-dsl-ausbau-suedwest@t-com.net), Kabel BW (Tel.: 06221/333-1050),
ob unter Hinweis auf Schritt I. der örtliche Ausbau ohne finanzielle
Beteiligung der
Gemeinde, auch in absehbarer Zeit, erfolgen kann
Wenn die Anfrage eine finanzielle Beteiligungsnotwendigkeit ergibt,
ist eine Beihilfe
der Gemeinde bis zu maximal 75.000 Euro pro Einzelfall möglich,
wenn folgende
Punkte eingehalten werden:
• Technische Spezifikation (mindestens DSL 1.000, möglichst offener
Netzzugang
für Mitbewerber, egal welche Technik der Versorgung)
• In einer zweiten Runde (siehe 1.) werden die örtlichen Versorger
befragt mit
der Bitte, Umfang der Beihilfe und finanziellen Wert der Beihilfe für
die Versorgung
zu benennen
• Gleichzeitig veröffentlicht die Gemeinde im Amtsblatt, auf ihrer
Homepage
und über die Landesanstalt für Kommunikation auf der Clearingstelle
"Neue Medien im ländlichen Raum" ihre Absicht, eine Beihilfe
für den Breitbandausbau
unter Hinweis auf Schritt I. zu gewähren. Mögliche Interessenten
werden aufgefordert, ihr Interesse unter Angabe des Umfangs der Beihilfe
und Wert der Beihilfe in angemessener Frist (mindestens vier Wochen)
zu
benennen.
Schritt III Bewertung der Angebote
Der Breitbandausbau soll möglichst so erfolgen, dass auch Mitbewerber
in der Lage
sind, die neu geschaffene Infrastruktur zu nutzen (sog. offener Zugang).
Davon
kann abgesehen werden, wenn die Kosten unverhältnismäßig
hoch sind. In diesem
Falle sind die Mehrkosten vom Anbieter darzulegen.
Die Bewertung erfolgt technologieneutral, d. h. es darf keine Rolle
spielen, welche
Breitbandtechnik zum Einsatz kommt.
Der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag, d. h. der Anbieter,
der bei gleicher
technischer Spezifikation die niedrigste Beihilfe fordert. Hierbei ist
auch der Endabnehmerpreis
zu berücksichtigen.
Gibt eine Anbieter ein Angebot ab, das eine höhere technische
Spezifikation
beinhaltet, darf er nur die Beihilfe erhalten, die dem günstigsten
Anbieter der ausgeschriebenen
Spezifikation gewährt worden wäre.
Schritt IV Zuschlag
Der Zuschlag für eine Beihilfe der Gemeinde darf erfolgen, wenn
die zuvor genannten
Schritte eingehalten und dokumentiert wurden.
Im Zuschlagsschreiben muss ausdrücklich auf die Eckpunkte und
deren Notifizierung
durch die EU (Staatl. Beihilfe Nr. N 570/2007 Deutschland vom 23.10.07
K(2007) 5099 Endg.) verwiesen werden.
Die Gemeinden werden gebeten, der Clearingstelle "Neue Medien
im ländlichen
Raum" eine Mehrfertigung der Zuschlagsschreibens zu übermitteln.
Kontakt: Michael Reiss
Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum
Tel.: 0711/126-2281
E-Mail: michael.reiss@mlr.bwl.de
Leitfaden für die Gemeinden zum Breitbandausbau
gemäß Clearingstelle des Ministeriums für den ländlichen
Raum Baden Württemberg:
Verfügt eine Gemeinde noch nicht über eine ausreichende Breitbandversorgung,
so gilt es, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die den
Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird und wirtschaftlich sinnvoll
ist. Die folgenden Empfehlungen geben Orientierung über die Ermittlung
des Bedarfs, die Wahl des Anbieters, das Ausschreibungsverfahren sowie
zu der Realisierung der gefundenen technischen Lösung. Clearingstelle
Digitale Infrastruktur im ländlichen Raum
Prof. Dr. Fritz Steimer
Handlungs- und Vorgehensempfehlungen für Kommunen